Winterdienst

Winterdienst

Sicher ist sicher...

 

Im Winter müssen Sie Ihrer gesetzlichen Räumungs- und Streupflicht nachkommen und sicherstellen, dass auf Ihrem Gelände niemand zu Schaden kommt. In der Regel umfasst die Verkehrssicherungspflicht die Zeit von 7 Uhr (Sonntag/Feiertag 9 Uhr) bis 20 Uhr. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, können Sie im Schadensfall haftbar gemacht werden.

Egal ob private, gewerbliche oder öffentliche Wege und Straßen, die Gartenwerker erfüllen diese Arbeiten für Sie – zuverlässig und professionell.

 

Ihnen fällt die Räumung körperlich schwer? - Sie müssen arbeiten? - Sie sind im Urlaub?

-> Die Gartenwerker springen für Sie ein!

 

Planung

Bitte planen Sie schon im Vorfeld mit uns, damit wir im Fall der Fälle rechtzeitig da sind!

 

Unsere Leistungen

- Schneeräumung

- Eisbeseitigung

- Streudienste: Einsatz von Streumittel nach gesetzlichen Bestimmungen

- Entfernung von Streugut

- Schneeabtransport

 

Sie können uns gerne jederzeit unverbindlich für Fragen oder ein kostenfreies Angebot kontaktieren:

Mobil: 0177 27 24 42 3

oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!